Die Fachbeiräte wurden gemäß § 63 Bundesstatistikgesetz 2000, idgF entsprechend den Fachgebieten der Bundesstatistik vom fachlichen Leiter der Bundesanstalt errichtet und haben die Aufgabe, Bundesministerien, Organe der Bundesstatistik sowie die Bundesanstalt in fachlichen Fragen der Bundesstatistik zu beraten.
Die Fachbeiräte bestehen aus:
- vertretenden Personen der fachlich betroffenen Stellen (Bundeskanzleramt, Bundesministerien, Rechnungshof, Ämter der Landesregierungen, Oesterreichische Nationalbank, Wirtschaftskammer Österreich, Präsidentenkonferenz der Landwirtschaftskammern Österreichs, Bundeskammer für Arbeiter und Angestellte, Österreichischer Gewerkschaftsbund, Bundeskonferenz der Kammern der freien Berufe, Österreichischer Landarbeiterkammertag, Österreichischer Städtebund, Österreichischer Gemeindebund);
- der erforderlichen Anzahl von im Berufsleben stehenden einschlägigen Fachleuten;
- den im Einzelfall zu den Sitzungen des Fachbeirates zugezogenen facheinschlägigen Mitgliedern der Wirtschaftskurie.