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Importpreiserhebungen

Als wichtiger Konjunkturindikator für die heimische Wirtschaft hat der Importpreisindex die Aufgabe, die Preisentwicklung von importierten physischen Gütern zu messen. Monatlich erfasst werden alle Güter folgender ÖCPA 2008-Klassen: 06.10 Erdöl, 21.10 Pharmazeutische Grundstoffe, 21.20 Pharmazeutische Spezialitäten und sonstige pharmazeutische Erzeugnisse, 24.41 Edelmetalle und Halbzeug daraus, 26.20 Datenverarbeitungsgeräte und periphere Geräte, 26.30 Geräte und Einrichtungen der Telekommunikationstechnik, 29.10 Kraftwagen und Kraftwagenmotoren und 29.32 Andere Teile und anderes Zubehör für Kraftwagen. Des Weiteren werden quartalsweise alle Güter der ÖCPA 2008-Abschnitte A-D, also Erzeugnisse der Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Fischerei, der Bergbauerzeugnisse, Steine und Erden, der Hergestellten Waren sowie Energie und Dienstleistungen der Energieversorgung erfasst. Die Datengrundlage für die Berechnung des Importpreisindex bilden die mittels Web-Fragebogen erhobenen CIF-Preise.

EU Rechtsgrundlagen: 
Verordnung (EU) 2019/2152 des europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 über europäische Unternehmensstatistiken.

Nationale Rechtsgrundlagen: 
Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend und des Bundesministers für Finanzen über die Erstellung von Indizes der Preisentwicklung von Importen BGBl. II Nr. 464/2006 idgF

Gemäß § 10 der Verordnung über die Erstellung von Indizes der Preisentwicklung von Importen (BGBl. II 464/2006 idgF) ist die Teilnahme an der Erhebung der Importpreise verpflichtend.

Den Respondenten steht ein webbasierter Online-Fragebogen im Portal Statistik Austria zur Verfügung. 

Diese Seite wurde zuletzt am 06.11.2023 aktualisiert.
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