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UHStat2 Erhebung über studienbezogene Auslandsaufenthalte

Die Teilnahme an der Erhebung UHSTAT2 ist Absolvent:innen eines Hochschulstudiums sowie Personen, die kurz davor stehen, ein Studium abzuschließen, grundsätzlich jederzeit möglich. 

Die Erhebung über studienbezogene Auslandsaufenthalte wird von Statistik Austria aufgrund § 18 Absatz 6 Bildungsdokumentationsgesetz 2020 sowie §§ 26 und 28 UHSBV durchgeführt.

Studierende von öffentlichen Universitäten, Privathochschulen, Fachhochschulen oder Pädagogischen Hochschulen haben anlässlich des Abschlusses eines Bachelor-, Master-, Diplom- oder Doktoratsstudiums, eines Universitäts- oder Hochschullehrgangs sowie jedes Lehrgangs, bei dessen Abschluss ein Mastergrad verliehen wird, das Erhebungsformular UHSTAT2 auszufüllen.
Zu diesem Zweck steht das Formular unter www.statistik.at/uhstat/uhstat2/ zur Verfügung. Dieses Formular ist jedoch nur für Studierende öffentlicher Universitäten, privater Hochschulen und Pädagogischer Hochschulen bestimmt, da im Bereich der Fachhochschulen Daten zu studienbezogenen Auslandsaufenthalten (UHSTAT2) von den Fachhochschulen selbst erhoben werden (§ 16 UHSBV).

Arbeitsmarkt und Bildung/ UHStat2-Erhebung uhstat2@statistik.gv.at
Allgemeiner Auskunftsdienst Tel.: +43 1 711 28-7070
info@statistik.gv.at Telefonisch erreichbar werktags von 9:00–16:00 Uhr
Diese Seite wurde zuletzt am 04.05.2023 aktualisiert.
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