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Todesursachen

Die Todesursachenstatistik ist wie in vielen anderen Ländern auch in Österreich eine der zuverlässigsten Quellen von Gesundheitsdaten. Sie erhebt auf Basis des Personenstandsgesetzes  Informationen zu den Todesursachen aller auf österreichischem Staatsgebiet verstorbenen Personen, was einer medizinisch dokumentierten Vollerhebung entspricht. Die jährlich als Absolutzahlen und altersstandardisierte Raten veröffentlichten Daten bilden die Grundlage für medizinische Forschung sowie Gesundheitssystemforschung. Die Forschungsfragen betreffen die Ätiologie von Krankheiten, die Evaluierung von diagnostischen und therapeutischen Techniken, die Untersuchung von Gesundheitsproblemen innerhalb spezifischer Gruppen und die Identifikation von Bereichen, in denen Todesfälle verhindert werden können.

Das Personenstandsgesetz 2013 idgF sieht in den § 9 Abs. 1 bzw. § 28 Abs. 1 mit Betriebsaufnahme des Zentralen Personenstandsregisters am 1.11.2014 grundsätzlich die elektronische Abwicklung der Anzeige von Todesfällen gegenüber der Personenstandsbehörde vor. Erfolgt die Anzeige auf diesem Weg, so sind auch die für statistische Zwecke an die Bundesanstalt Statistik Österreich zu übermittelnden Daten (medizinische Merkmale) elektronisch zu melden. Diese Merkmale werden von den Ärzten im Wege der elektronischen Datenlieferung an Ihre Behörde mitgeschickt, sind allerdings verschlüsselt und daher nicht einsehbar. Für eine elektronische Anzeige der Sterbefälle ist lediglich ein Internetanschluss erforderlich. Auf der Website österreich.gv.at steht eine Eingabemaske für die Anzeige eines Todesfalls zur Verfügung. Um Missbrauch auszuschließen, ist für das Öffnen des elektronischen Formulars eine Anmeldung mittels Handy-Signatur oder Bürgerkarte notwendig.

Alle Angaben zur Todesursache einer Person sind in Österreich amtlich bestellten Totenbeschauärzt:innen, Patholog:innen oder Gerichtsmediziner:innen vorbehalten.

Die Aussagekraft der Todesursachenstatistik hängt von der Qualität der Angaben durch die Ärzt:innen ab. Deshalb ist das korrekte und vollständige Ausfüllen des Formblattes von entscheidender Bedeutung.

Ein Merkblatt gibt in übersichtlicher Form Informationen zum richtigen Ausfüllen der Anzeige des Todes:

Merkblatt zum Ausfüllen des Totenscheins

Nach Durchführung der Totenbeschau und Ausfüllen der Anzeige des Todes (download als pdf unter "Fragebogen/Meldemöglichkeit") durch eine Ärzt:in muss die Anzeige des Todesfalls beim Standesamt durchgeführt werden. Die Anzeige des Todesfalls muss spätestens am nächsten Werktag erfolgen. Nach der Registrierung des Todesfalls am Standesamt wird die Anzeige des mit den medizinischen Informationen an die Statistik Austria weitergeleitet.

Gestorbenenabgleich:

Studien mit sterbefallbezogenen Analysen sind unverzichtbar für die medizinische Erforschung von Krankheitsursachen und -verhütung. Medizinische Universitäten bzw. Universitäten, an denen eine Medizinische Fakultät eingerichtet ist, und die mit ihnen kooperierenden Lehrspitäler, aber auch außeruniversitäre wissenschaftliche Einrichtungen, benötigen zur Durchführung dieser Studien die Information über den Tod von Personen (Todeszeitpunkt und -ursache). Deshalb sieht das Forschungsorganisationsgesetzes § 2f die Möglichkeit der Weitergabe von Sterbedaten (Sterbedatum und Todesursache) durch die Bundesanstalt Statistik Österreich für ausschließlich medizinwissenschaftliche Zwecke vor. Bei Weitergabe und Verwendung der Informationen ist jedenfalls die zuständige Ethikkommission einzubinden. 

Die Empfänger unterliegen hinsichtlich der Sterbedaten einer Geheimhaltungspflicht und haben den Zugang zu diesen Daten ausschließlich für wissenschaftliche Zwecke sicherzustellen. Anforderungen und Information bezüglich Datenabgleich finden Sie im Download, bitte lesen Sie sich die Vereinbarung durch und retournieren Sie diese ausgefüllt zusammen mit dem erforderlichen positiv beschiedenen Ethikkommissionsbescheid an: barbara.leitner@statistik.gv.at. Für den Datenaustausch erhalten sie einen sicheren link, hier können sie die Daten (siehe Muster) als xlsx- oder csv-Datei hochladen.

 

Vereinbarung über einen Sterbedatenabgleich
Muster für Dateninput

Anzeige des Todes (medizinischer Teil)

Barbara Leitner Tel.: +43 1 711 28-7262
barbara.leitner@statistik.gv.at
Diese Seite wurde zuletzt am 03.06.2022 aktualisiert.
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