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Amtssignatur

Bildmarke

Veröffentlichung der Bildmarke gemäß §19 Abs. 3 E-Government-Gesetz. Die Bundesanstalt Statistik Österreich verwendet für die im elektronischen Wege amtlich signierten Dokumente die folgende Bildmarke:

Bild - Amtssignatur

Verifizierung von amtssignierten Schriftstücken

Die Verifizierung von in elektronischer Form vorliegenden Dokumenten ist über das nachstehende Prüfservice möglich: www.signaturpruefung.gv.at

Dort steht ein durch die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH betriebenes zentrales Prüfservice für amtssignierte elektronische Dokumente zur Verfügung. Bitte laden Sie das elektronische Dokument hoch, um die Amtssignatur zu prüfen.

Für in Papierform vorliegende amtssignierte Schriftstücke bietet die Bundesanstalt Statistik Österreich folgende Möglichkeiten zur Vorlage einer Echtheitsprüfung:

Die Bundesanstalt prüft, ob es sich bei dem Dokument um ihre Erledigung handelt und beantwortet die Anfrage im Fall der positiven Prüfung mit schriftlicher Erledigung: „Das von Ihnen vorgelegte Dokument stammt von der Bundesanstalt Statistik Österreich und ist inhaltlich unverändert.“

Im Falle einer negativen Prüfung ist folgende Antwort vorgesehen: „Das von Ihnen vorgelegte Dokument konnte von der Bundesanstalt Statistik Österreich nicht verifiziert werden.“

Diese Seite wurde zuletzt am 24.10.2022 aktualisiert.
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